Was ist Funktionstraining?
Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen. Es wurde von Krankengymnastik-Experten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rheuma-Liga entwickelt. Spezielle Übungen dienen dazu, die Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten und Muskeln zu stärken. Die Übungen finden im warmen Wasser oder als Gymnastik im Raum statt.
Rechtsgrundlage für das Funktionstraining?
Das Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation und wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V als Sachleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht.
Wer kann Funktionstraining verordnen?
Jeder niedergelassene Arzt, jede Ärztin kann Funktionstraining verordnen. Eine spezielle Berechtigung zur Verordnung von Reha/Fkt.-Maßnahmen ist nicht notwendig. Die Vordrucke können wie üblich über die Kassenärztliche Vereinigung bestellt werden (Formular-Muster 56 »Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining).
Was muss auf der Verordnung ausgefüllt sein?
- Versichertendaten
- Maßnahme ankreuzen
- Diagnose
- Empfohlene Funktionstrainingsarten
- Dauer
- Empfohlene Anzahl/Woche
- Arztstempel/Unterschrift Arzt/Datum
- Unterschrift des Versicherten
- Träger/Leistungserbringer
Dauer der Verordnung von Funktionstraining
Nach der Rahmenvereinbarung zu Rehabilitationssport und Funktionstraining leisten die Krankenkassen für 12 Monate, wenn Sie von einer schweren Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch eine chronisch bzw. chronisch progredient verlaufender Erkrankung betroffen oder bedroht sind.