Funktionstraining

Funktionstraining ist eine funktionelle Bewegungstherapie mit Mitteln der Krankengymnastik und/oder Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen, wie Muskeln oder Gelenke, einzuwirken. Ziel des Funktionstrainings ist, durch regelmäßiges Training wichtige Funktionen zu erhalten, Funktionsstörungen zu verbessern oder zu beseitigen sowie Funktionsverluste einzelner Körperteile oder Organsysteme hinauszuzögern.
Warmwassergymnastik wird als Funktionstraining in Gruppen bis zu 12 Personen angeboten: es ist ein schonendes, sanftes Muskeltraining unter Entlastung der Wirbelsäule und den Gelenken. Bei 28-32 Grad werden Bewegungsübungen durchgeführt, die zur Verbesserung bzw. Beseitigung von Funktionseinschränkungen dienen.

Dauer

30 Minuten

Unterstützung

15 Minuten

Standort

Seniorenresidenz »Weisser See«
Berliner Allee 168
13088 Berlin
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Zur Zeit keine Gruppen

Standort

Park-Klinik Weißensee
Schönstr. 80
13086 Berlin
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Montag   07:00 – 08:30 Uhr (3 Gr.)
Mittwoch 12:00 – 13:00 Uhr (2 Gr.)
Freitag     15:00 – 18:00 Uhr (6 Gr.)
Samstag  09:00 – 11:00 Uhr (4 Gr.)
                 11:00 – 14:00 Uhr (6 Gr.)

Standort

Die Schwimmerei Weißensee
Wittlicher Str. 24
13088 Berlin
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Donnerstag  10:00- 11:00 Uhr (2 Gr.)

Standort

UKB Marzahn
Warener Str.7
12683 Berlin
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Montag     12:00 – 16:30 Uhr (12 Gr.)
                 18:30 – 20:30 Uhr (4 Gr.)
Dienstag  11:00 – 14:00 Uhr (6 Gr.)

Was ist Funktionstraining?

Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen. Es wurde von Krankengymnastik-Experten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rheuma-Liga entwickelt. Spezielle Übungen dienen dazu, die Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten und Muskeln zu stärken. Die Übungen finden im warmen Wasser oder als Gymnastik im Raum statt.

Rechtsgrundlage für das Funktionstraining?

Das Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation und wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V als Sachleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht.

Wer kann Funktionstraining verordnen?

Jeder niedergelassene Arzt, jede Ärztin kann Funktionstraining verordnen. Eine spezielle Berechtigung zur Verordnung von Reha/Fkt.-Maßnahmen ist nicht notwendig. Die Vordrucke können wie üblich über die Kassenärztliche Vereinigung bestellt werden (Formular-Muster 56 »Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining).

Was muss auf der Verordnung ausgefüllt sein?

  1. Versichertendaten
  2. Maßnahme ankreuzen
  3. Diagnose
  4. Empfohlene Funktionstrainingsarten
  5. Dauer
  6. Empfohlene Anzahl/Woche
  7. Arztstempel/Unterschrift Arzt/Datum
  8. Unterschrift des Versicherten
  9. Träger/Leistungserbringer

Dauer der Verordnung von Funktionstraining

Nach der Rahmenvereinbarung zu Rehabilitationssport und Funktionstraining leisten die Krankenkassen für 12 Monate, wenn Sie von einer schweren Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch eine chronisch bzw. chronisch progredient verlaufender Erkrankung betroffen oder bedroht sind.

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